Verkehrshaftungsversicherung
Wer benötigt eine Verkehrshaftungsversicherung?
Spediteure und Frachtführer, aber auch sonstige Dienstleister, die im Auftrag Dritter gegen Entgelt die Beförderung oder Lagerung von Gütern übernehmen.
Für Schäden die unmittelbar an den beförderten oder gelagerten Gütern entstehen, haben Spediteure und Frachtführer nach gesetzlichen oder vertraglichen Vorschriften zu haften. Dies gilt nicht nur für reine Güterschäden, sondern auch für Vermögensschäden als Folge eines Güterschadens, oder eines Schadens der in unmittelbaren Zusammenhang mit dem Transport steht, wie z.B. Vermögensschäden die aufgrund von Lieferfristüberschreitungen entstehen.
Für welche Schäden und bis zu welcher Höhe Spediteure und Frachtführer haften, ist für nationale und internationale Transporte durch gesetzliche Bestimmungen geregelt. Abweichungen durch individuelle Haftungsvereinbarungen mit den Auftraggebern sind in gewissem Maße zulässig.
Vor diesem Risiko schützt Sie eine Verkehrshaftungs-Versicherung.
Was ist versichert?
Generell richtet sich der Haftungsumfang für Spediteure und Frachtführer nach gesetzlichen und vertraglichen Bestimmungen. Für Frachtführer sind dies HGB und CMR, für Spediteure ADSp und VBGL bzw. ebenfalls HGB und CMR, sofern sie aufgrund der Vertragslage wie ein Frachtführer haften (z.B. Fixkostenspedition). Individualvereinbarungen die zwischen Auftraggeber und Spediteur rechtsverbindlich getroffen sind, finden entsprechende Berücksichtigung.
Der Umfang des Vertrages umfasst die Befriedigung berechtigter und die Abwehr unberechtigter Ansprüche. Zusätzliche Kosten werden wie folgt ersetzt:
- Prozesskosten bezüglich der Abwehr unberechtigter Ansprüche
- Kosten die anlässlich einer Abwendung oder Minderung eines ersatzpflichtigen Schaden entstehen
- Bergungskosten in begrenzter Höhe
Zusätzlich können wir auf Ihre individuellen Bedürfnisse eingehen und z.B. folgende Deckungserweiterungen anbieten:
- Einschluss fremder Container, Auflieger, Chassis und/oder Wechselbrücken
- Einschluss der Haftung als Hauptverpflichterer aus Aufträgen zur Zollabwicklung
- Einschluss von Logistikdienstleistungen über nicht speditionsübliche Leistungen
Was ist nicht versichert?
Nicht versichert sind Gefahren die der Frachtführer oder Spediteur trotz Anwendung größter Sorgfalt nicht vorhersehen bzw. verhindern kann (höhere Gewalt) wie z.B.:
- Naturkatastrophen
- Krieg, Bürgerkrieg oder sonstige kriegerische Ereignisse
- Streik, innere Unruhen
- Terroristische oder politische Gewalthandlungen
- Verwendung von chemischen, biologischen, biochemischen Substanzen oder elektromagnetische Wellen als Waffen
- Beschlagnahme, Entziehung oder sonstige Eingriffe von hoher Hand
Schäden an Kunstgegenständen, Valoren (Edelmetalle, echte Perlen, Geld, Dokumente, Urkunden, Edelsteine, etc.) Antiquitäten etc. sind ausgeschlossen.